In der jüngeren Vergangenheit kommt es gelegentlich vor, dass
sich - einige wenige - Unternehmen in Oberösterreich auf der Suche nach zusätzlichen Aufträgen in
den Bereich der Feuerwehren drängen und nach Möglichkeiten suchen, deren
Tätigkeit als gewerblich und nicht gerechtfertigt hinzustellen. Zudem werden
Möglichkeiten gesucht, diese Aufgaben zu verbieten - was sich schnell zum
Nachteil des Betroffenen herausstellen kann.
Anbei eine Schilderung aus der Sicht der Feuerwehr, die zum Teil generell gilt
und aber auch für Alkoven anwendbar ist, wenn hier jedoch die Problematik im
Bezirk kaum besteht und nur durch einen Betrieb aus einem anderen Bezirk die
Erfahrung gesammelt werden durfte.
Beispiel Verkehrsunfall
In vielen Orten und Gemeinden ist es Praxis, dass die zuständige Feuerwehr mit
dem alarmierten Rettungsdienst zu einem Verkehrsunfall ausrückt, um im Falle
einer notwendigen Menschenrettung sofort und ohne Verzögerung vor Ort zu sein.
Bereits einmal vor Ort, übernehmen die Einsatzkräfte auch gleichzeitig das
Freimachen der Verkehrswege und die Bergung der beteiligten Unfallfahrzeug. Von
der Feuerwehr wird ein Unfallfahrzeug auf den nächsten, öffentlichen und mit
einem Ölabscheider ausgestatteten Platz gebracht. In Alkoven ist hierfür das
Altstoffsammelzentrum vorgesehen.
Zudem werden am Unfallort selbst ausgelaufene Flüssigkeiten wie Öl, Treibstoffe
etc. gebunden, um einerseits den Verkehrsfluss rasch wieder herzustellen und
andererseits aber auch ein Eindringen dieser
Verunreinigungen in das Erdreich zu vermeiden.
Innerhalb kürzester Zeit
sind die Verkehrswege wieder
passierbar und Öl- und Treibstoffe gebunden. Auf den
stark frequentierten B 129 und B 133 ein wichtiger Faktor.
Nach der
Freigabe der Unfallstelle kann der oder die Unfallbeteiligten selbst
entscheiden, was mit seinem Fahrzeug in weiterer Folge passiert oder eben auch
von einem gewerblichen Abschleppdienst abgeholt werden. Die Feuerwehr selbst
führt keine Abschleppungen durch, sondern verbringt das Unfallfahrzeug nur von
der Unfallstelle und schleppt diese nicht
in andere Orte zu den Besitzern nach Hause.
Vor allem auf der stark frequentierten B 129 ist es wichtig, nach einem
Verkehrsunfall den Verkehrsfluss sehr rasch wieder herzustellen. Die
Vergangenheit hat schließlich bewiesen, welche
Flurschäden auf den Ausweichrouten entstehen können, wenn die
Fahrbahn längere Zeit gesperrt werden muss und sich die Fahrzeuglenker ihre
Schleichwege in der Umgebung suchen.
Die Anfahrtswege von Unternehmen ist nicht gerade kurz und in den Nachtstunden
sieht die Lage nochmals anders aus, ganz zu schweigen von Feiertagen oder
Wochenenden. Praktische Erfahrungen zeigten bereits Wartezeiten von einer Stunde
und mehr bzw. eine komplett fehlende Erreichbarkeit.
Schmierstoff- und
Ölaustritt. Rasch wird das Unfallfahrzeug
entfernt und auf den nächsten öffentlichen Platz mit
Ölabscheider gestellt.
Dennoch wird
versucht, gegen die Feuerwehren vorzugehen, welche jedoch - wie oben beschrieben
- im Grunde nur die Erstarbeit vornehmen. Der Abschleppdienst kann in der Folge
auf Wunsch des Besitzers - der schließlich in der Folge auch die Abschleppkosten
sowie die anfallenden Standgebühren berappen muss - vom "Zwischenlagerort" weg
hinfahren, wo immer der Kunde das auch wünscht... Nach dem Motto: "Wer zahlt,
schafft auch an". Bei einer Zwangsbeglückung mit einem Dienst kann der
Geschädigte jedoch kaum mehr seine eigene Entscheidung treffen...
... nur schwierige
Bergungen
Seitens der Wirtschaft - wie bereits erwähnt, sind es nur einige wenige und
meistens die selben - kam auch schon der Vorschlag, die Feuerwehren sollten nur
in besonders schwierigen Fällen unterstützend eingreifen. Auch ein Trugschluss,
der so nicht durchführ bar ist. Die Einsatzkräfte der Feuerwehren sind auch nur
Menschen, die ihren Feuerwehrdienst freiwillig und als "Hobby" erledigen.
Die Feuerwehren sind bestrebt, jede Bergung ohne weitere Beschädigung eines
vielleicht noch teilweise intakten Fahrzeuges durchzuführen und gehen bei einer
Bergung schonend vor und arbeiten nicht ohne Rücksicht
auf Verluste! Diese Vorgehensweise bedarf einer entsprechenden Übung.
Und bekanntlich ist die beste Übung die PRAXIS. Ohne "normale" Einsatzbergungen
kann auch keine große Herausforderung bewältigt werden. Wie denn auch?
Feuerwehr, nur wenn's
happig wird - ohne Übung
bei einfacheren Einsätzen aber auch keine Praxis.
Dann gab es
ebenfalls bereits Fälle, wo zuvor 3(!) Firmen verständigt worden wären. Entweder
sie waren nicht in der Lage, eine entsprechende Bergung durchzuführen oder sie
waren trotz "24-stündiger Verfügbarkeit" unerreichbar.
Das Konzept, die
Feuerwehren
hier nur als "Notfallsdeppen"
einzusetzen, kann somit nicht aufgehen.
Thema "Baumschneiden"
Wohl die wenigsten Feuerwehren reißen eventuell notwendige
Baumschneidearbeiten mit Hand und Fuß an sich. Die Bevölkerung wendet sich
jedoch in solchen Fällen gerne an die Feuerwehren, schließlich soll sie
angeblich ja auch für derartige Zwecke da sein...
Nicht selten besteht Gefahr in Verzug und der Einsatz der Feuerwehr ist auch
gerechtfertigt. Gelegentlich kann es aber auch vorkommen, dass Anlässe dabei
sind, die nicht unbedingt Sache der Feuerwehr wäre, weil eben keine Gefahr
besteht. Lehnt die Feuerwehr die Sache ab, geht dies in der Folge in der ganzen
Gemeinde die Runde und es wird heftig am Ruf gekratzt. Auch eine Angelegenheit,
nach derer niemand aus der Feuerwehr strebt...
Dann gibt es die extrem schwierigen Fälle. Der Baum steht in einer extrem
"verzwickten" Situation, eine Strom- oder Telefonleitung befindet sich im
unmittelbaren Bereich usw. Die Praxis zeigte bereits Fälle, wo gewerbliche
Betriebe das Schneiden abgelehnt haben, weil es einfach zu gefährlich sei. Das
solle die Feuerwehr machen...
Firmen weigerten sich
damals, hier zu arbeiten.
"Zu gefährlich, das soll die Feuerwehr erledigen."
Also wieder
der Ruf nach der Feuerwehr. Und wieder die gleiche Situation: Praxis kommt nur
durch entsprechende Übung, ohne Übung keine Praxis. Und woher sollen die Männer
die notwendige Praxis haben, nach Unwettern oft unter einer gefährlichen
Spannung stehende Bäume aufzuarbeiten? Nur von Extremfällen allein kann
niemand die notwendige Übung erlangen. Ein Ding der Unmöglichkeit.
Diese beiden
Erklärungen sollen die Angelegenheit auch aus der Sicht der Feuerwehr
beleuchten. Die Feuerwehren haben in den letzten Jahrzehnten gute Arbeit
geleistet.
Es gab -
zumindest in Alkoven - jedoch auch bereits mehrere positive Beispiele, die
deutlich gezeigt haben, dass es auch ein sehr kooperatives Nebeneinander geben
kann (z.B. der Unfall mit dem Pkw und dem Postbus, Ende August 2003 oder die
Bergung eines Kastenwagens im Februar 2004).
Ein gut funktionierendes Nebeneinander ist sicher möglich, nicht selten ist
es jedoch einfach eine Frage, in welcher Art und Weise man
dieser Angelegenheit kommunikativ
gegenüber tritt.
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